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Jetzt also doch: KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ im Bundeshaushalt
Anders als ursprünglich ausgewiesen wird der Bundeshaushalt in
diesem Jahr doch Finanzmittel für das KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ enthalten. Mehr als ein Jahr mussten viele Bauherren
auf den gleichnamigen Zuschuss mit der Kennziffer „455-B“
warten. Dass die Gelder seit dem 27.06.2022 überhaupt wieder
fließen, sei nicht zuletzt dem Einsatz der Vereinigung Deutsche
Sanitärwirtschaft e.V. (VDS), dem Zentralverband Sanitär Heizung
Klima (ZVSHK) und weiteren Verbänden von Eigentümern,
Seniorenorganisationen und Wohnberatung zu verdanken.
Trotz des hohen Bedarfs an barrierereduziertem
Wohnraum und anderslautender
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hatte
die Bundesregierung im ursprünglichen Haushaltsentwurf
für 2022 gar keine Mittel mehr
für dieses seit Jahren erfolgreiche Programm
vorgesehen. Die Argumente der Verbände,
die für eine Fortsetzung dieser Förderung
sprachen, haben offenkundig ein Umdenken
bei der Bundesregierung bewirkt.
Schließlich lässt sich die Notwendigkeit für
altersgerechtes Umbauen aus Sicht der beteiligten
Verbände nicht wegsparen. Denn
die erforderlichen Investitionen sind jetzt
und angesichts des demografischen Wandels
zukunftssichernd und damit gesellschaftlich
überaus relevant. Bisher sind nur 1,5 % der
Wohnungen in Deutschland barrierefrei ausgestattet.
Bis 2035 werden einer im Auftrag
der KfW durchgeführten Studie des Instituts
für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge rund
zwei Millionen altersgerechte Wohnungen
fehlen.
„Wir freuen uns sehr, dass
wieder Anträge auf KfW-Zuschüsse
im Programm
‚Altersgerecht Umbauen‘ gestellt werden
können“, so VDS-Geschäftsführer Jens
Wischmann. Allerdings hält der den Finanzrahmen
für nicht ausreichend.
„Leider stellt die Bundesregierung für das
laufende Jahr nur 75 Mio. EUR für diese Förderung
zur Verfügung. Das ist deutlich zu wenig.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt,
Wir freuen uns sehr, dass wieder Anträge auf KfWZuschüsse
im Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘
gestellt werden können“, so VDS-Geschäftsführer
Jens Wischmann.
Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK,
wiederholt in diesem Zusammenhang den Appell
der Verbände an die Bundesregierung, das jährliche
Fördervolumen auf 150 Mio. EUR zu erhöhen und
endlich zu verstetigen. (Fotos: VDS)
späteren Pflegeakutfall zu berücksichtigen.
„Hierdurch lassen sich erhebliche Kosten für
die Betroffenen einsparen.“
Foto: Geberit
dass das Budget in dieser Höhe bereits nach
gut einem halben Jahr aufgebraucht war. Im
letzten Jahr war der ausnahmsweise auf 130
Mio. EUR aufgestockte Fördermitteltopf für
altersgerechtes Umbauen sogar schon nach
rund fünf Monaten ausgeschöpft.“
Der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, Helmut
Bramann, wiederholt in diesem Zusammenhang
den Appell der Verbände an die
Bundesregierung, das jährliche Fördervolumen
auf 150 Mio. EUR zu erhöhen und
endlich zu verstetigen. Daran anknüpfend
erinnert er die Regierungsparteien an ihre
eigenen Versprechen im Koalitionsvertrag.
Dort heißt es: „Wir werden unseren Einsatz
für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau
verstärken und die Mittel für das
KfW-Programm auskömmlich aufstocken.“
„Verlässlichkeit und Kontinuität sind Gebot
der Stunde“, erklärt Helmut Bramann. „Die
baulichen Gegebenheiten und die altersgerechte
Ausstattung des Badezimmers sind
entscheidende Faktoren, damit Menschen
möglichst lange selbstständig in den eigenen
vier Wänden leben können!“ Bei allem
Verständnis für die aktuellen energie- wie
klimapolitischen Aufgaben der Bundesregierung
dürfe die gesellschaftspolitische
Bedeutung altersgerechten Wohnraums und
seiner Badgestaltung vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels und seiner
Folgen nicht aus dem Blickfeld einer verantwortungsvollen
Politik geraten. Und für
die Weiterentwicklung des KfW-Programms
„Altersgerecht Umbauen“ gelte es aus Sicht
der Branche die bauliche Vorsorge für den
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