gorie zu rechnen. Es stellt sich die Frage,
wie die Produkte in der Zwischenzeit
gekennzeichnet werden können.
Spirituosenkategorien und
geografische Angaben sind
geschützt
Nach der Spirituosenverordnung (EU)
2019/787 dürfen die in Anhang I derselbigen
Verordnung genannten Spirituosenkategorien
nur für Produkte
verwendet werden, welche die dort
geforderten Anforderungen erfüllen.
Damit sind Spirituosenkategorien wie
„Whisky“ oder „Gin“ geschützt und
dürfen für alkoholfreie und alkoholreduzierte
„Spirituosen“ in der Bezeichnung,
Aufmachung oder Kennzeichnung
nicht verwendet werden, da
diese Produkte die Anforderungen an
die Spirituosenkategorien in Anhang I
der Verordnung (EU) 2019/787 u. a. aufgrund
ihres niedrigen Alkoholgehaltes
und ihrer Herstellungsweise nicht
erfüllen.
Neben dem Schutz von Spirituosenkategorien
ist in der Verordnung (EU)
2019/787 auch der Schutz geografischer
Angaben festgelegt. Nach der
EU-Spirituosenverordnung ist eine
geografische Angabe eine „Angabe,
die die Herkunft einer Spirituose
aus dem Hoheitsgebiet eines Landes,
einer Region oder eines Ortes in
diesem Hoheitsgebiet kennzeichnet,
wobei eine bestimmte Qualität, das
Ansehen oder ein sonstiges Merkmal
im Wesentlichen auf diesen geografischen
Ursprung zurückzuführen
ist“. Zu jeder geografischen Angabe
gibt es eine Produktspezifikation. Die
nach der Verordnung (EU) 2019/787
geschützten geografischen Angaben
dürfen verwendet werden, wenn die
Spirituosen nach den Vorgaben und
Kriterien in den Produktspezifikationen
hergestellt wurden. Beispiele für
geografische Angaben sind Irish Cream
und Scotch Whisky.
Sowohl die Bezeichnungen der Spirituosenkategorien
als auch die geografischen
Angaben sind ebenfalls gegen
Angaben in Verbindung mit Wörtern
wie „Art“, „Typ“, „à la“ oder anderen
ähnlichen Begriffen geschützt.
Alkoholfreie „Spirituosen“
sind Produkte eigener Art
Für alkoholfreie „Spirituosen“ gibt es
bisher keine speziellen rechtlichen
Vorgaben auf EU-Ebene. Daher gelten
für sie die allgemeinen Vorschriften
zur Kennzeichnung aus der Verordnung
(EU) Nr. 1169/2011. Nach
der Lebensmittelinformations-Verordnung
wird ein Lebensmittel mit seiner
rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung
bezeichnet und wenn eine solche
fehlt, dann wird das Lebensmittel
mit seiner verkehrsüblichen Bezeichnung
oder, falls es keine verkehrsübliche
Bezeichnung gibt oder diese nicht
verwendet wird, ist eine beschreibende
Bezeichnung zu wählen. Für diese Produktkategorie
gibt es zum jetzigen Zeitpunkt
keine Leitsätze des Deutschen
Lebensmittelbuches. Die Leitsätze
des Deutschen Lebensmittelbuches
beschreiben die allgemein anerkannte
Verkehrsauffassung und führen verkehrsübliche
Bezeichnungen für die
entsprechenden Erzeugnisse. Zusätzlich
ist auch in der deutschen Alkoholhaltigen
Getränke-Verordnung zu diesen
Erzeugnissen nichts aufgeführt.
Alkoholfreie „Spirituosen“ sind daher
Produkte eigener Art, für die es weder
eine rechtlich vorgeschriebene noch
eine verkehrsübliche Bezeichnung gibt
und die erst in den letzten Jahren vermehrt
entwickelt und hergestellt wurden.
Aus diesem Grund sind für diese
Art von Produkten beschreibende
Bezeichnungen zu wählen, wobei
jedoch darauf geachtet werden muss,
keine geschützten Spirituosenkatego-
Anerkannt höchste Kompetenz und hohe
Reputation bei Getränkeabfüllern
bietet die Marke
Modernste Kasten-Inspektion und Ausleitgeräte dienen der
zuverlässigen Sortierung Ihres durchmischten Leergutes:
• Präzise Identitätsbestimmung von Kästen und deren Inhalt
• In sehr vielen Projekten bewiesene Wirksamkeit bei von
Kunden bestätigter hervorragender Wirtschaftlichkeit
• Leichte Bedienbarkeit und flexible Anpassbarkeit an Ihre
Produkte und die Lenkung Ihrer Materialströme
SYSCONA Kontrollsysteme GmbH, Freudenberg
+49-2734-5741-0 , www.syscona.de , info@syscona.de
GETRÄNKEINDUSTRIE · 3/2022 11
/www.syscona.de
link