
Im Vergleich zu Low & No-Getränken sind alkoholfreie Weine
rien und geografischen Angaben aus
der Spirituosenverordnung zu nennen.
Eine mögliche Bezeichnung wäre
demnach zum Beispiel „Aromatisiertes
Getränk zum Mischen von alkoholfreien
Longdrinks und Cocktails“
oder bei Verwendung von Gewürzextrakten
ist auch die beschreibende
Bezeichnung „Alkoholfreies Getränk
mit Gewürzextrakten“ denkbar.
Vergleich von alkoholfreien
und alkoholreduzierten
„Spirituosen“ sowie
Spirituosen im Hinblick
auf verpflichtende
Kennzeichnungsangaben
Für Spirituosen gelten einige Ausnahmen
hinsichtlich der verpflichtenden
Angaben. Zum einen sind Spirituosen
von der verpflichtenden Angabe des
Zutatenverzeichnisses und der Nährwertdeklaration
befreit. Im Gegensatz
dazu sind die zwei genannten Informationen
auf alkoholfreien und alkoholreduzierten
„Spirituosen“ verpflichtend,
vorausgesetzt der Alkoholgehalt
beträgt weniger als 1,2 %vol. Im Rahmen
einer Selbstverpflichtungsinitiative
von spiritsEUROPE, dem europäischen
Dachverband für Spirituosen,
hat sich die Branche dazu verpflichtet,
die Angabe des Brennwertes
und Biere bereits am Markt etabliert
auf dem Etikett zusammen mit einem
Zutatenverzeichnis und detaillierten
produktspezifischen Informationen
online bereitzustellen. Das Memorandum
of Understanding (MoU) dazu
wurde 2019 unterzeichnet und wird
seitdem schrittweise umgesetzt. Damit
stellt sich die Frage, ob möglicherweise
auch die alkoholreduzierten „Spirituosen“
mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 1,2 %vol. ähnlich gehandhabt
werden sollten.
Des Weiteren sind Spirituosen mit
einem Mindestalkoholgehalt von 15
%vol. von der verpflichtenden Angabe
des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen,
da die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
laut der
Lebensmit tel -
informations-
Verordnung für
Getränke mit
einem Alkohol-
gehalt von 10 oder mehr %vol. nicht
erforderlich ist. Für alkoholfreie und
alkoholreduzierte „Spirituosen“ gilt
diese Ausnahme nicht, daher ist die
Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
hier verpflichtend.
Gestaltung der Etiketten –
Abgrenzung zu Spirituosen
Im Rahmen der Etikettengestaltung
von alkoholfreien und alkoholreduzierten
„Spirituosen“ werden häufig
auch Beschreibungen und Begriffe
gewählt, die traditionell für die
Beschreibung der Herstellungsverfahren
von Spirituosen gewählt werden.
Beispiele hierfür sind die Begriffe „destilliert“
und „gereift“ oder „blend“. Ab
und zu wird auch der Begriff „spirit“
auf solchen Erzeugnissen angebracht.
Für den Begriff „Destillation“ wird
zwar in der neuen Spirituosen-Verordnung
eine Begriffsbestimmung
geführt, jedoch wird der Begriff „destilliert“
nicht für die alleinige Verwendung
für Spirituosen geschützt.
Bei der Destillation handelt es sich
um ein thermisches Trennverfahren,
bei dem meist flüssige Stoffgemische
anhand ihrer unterschiedlichen Siedepunkte
voneinander aufgetrennt werden,
wobei hier unter anderem eine
Aufreinigung erreicht wird. Daher
wird der Begriff „destilliert“ nicht ausschließlich
mit Spirituosen assoziiert,
sondern beispielsweise auch destilliertes
Wasser, zur Verwendung in Medizin
und Pharmazie, wird durch Destillation
gewonnen.
Der Begriff „spirit“
wird in der Spirituosen
Verordnung
nicht definiert. Stattdessen
ist in der Originalfassung
in eng-
Beispiel einer
alkoholfreien
„Spirituose“ mit
den Begriffen
„non alcoholic“
und „distilled“
Beispiel einer
alkoholfreien
„Spirituose“ mit
den Begriffen
„alcohol free“ und
„distilled“
12 GETRÄNKEINDUSTRIE · 3/2022