VERPACKUNGSTECHNIK
Darf Glas brechen?
Zum 60. Jahrestag des Kieler Matrosenaufstands
sang Knut Kiesewetter 1978:
„Die Macht im Staat haben immer noch die Gleichen“.
Inzwischen hat sich einiges
geändert
Bier hatte anno 1978 in der Regel eine
versprochene Mindesthaltbarkeit von
überschaubaren sechs Wochen, Pils
mindestens 30 EBC-Bittereinheiten
und trübe Limonaden konnten aufkla-ren
und durften noch einen Ring am
Flüssigkeitsspiegel bilden; wer in Dort-mund
in einem Gartenlokal ein Weizen
bestellte, bekam einen Schnaps und der
Hersteller eines Kellnermessers durfte
noch darauf hinweisen, dass Flaschen
aus Glas bestehen und Glas brechen
kann.
Früher glaubte die breite Masse, die
Richtung bestimmen zu können.
Heute haben vielleicht die die Macht,
die alles besser wissen und als „nicht
schweigende Minderheit“ ihre Forde-rungen
hinausschreien!
Niemand vermisst verdorbenes Bier
oder „Laugeflaschen“ im Markt.
Dass Häufiges häufig und Seltenes sel-ten
vorkommt, ist allgemein bekannt?
Könnte es sein, dass sogar Schulkin-der
eher die Ausnahme als die Regel
lernen und beherrschen? Ist es allge-mein
bekannt, dass viele Flaschen für
CO2-haltige Getränke aus Glas beste-hen
und das Glas brechen kann? Weiß
der Kunde, dass Glassplitter auf Über-schallgeschwindigkeit
beschleunigt
werden, wenn ein mit einem CO2-
haltigen Produkt befüllter gläserner
Druckbehälter laut knallend zerbricht?
Abb. 1: gebrochene Flasche (rekonstruiert)
Sicherheithinweise
Sollten Umweltliebende froh darüber
sein, wenn Glasflaschen extrem viele
Wiederbefüllungen absolvieren und
zum sehr großen Teil neue Flaschen aus
recyceltem Altglas bestehen? Werden
Fortschritte in der Glasherstellung, die
die Sicherheit erhöhen müssten, durch
hehre politisch motivierte Vorgaben
aufgezehrt?
Was würde es ändern, wenn dem Kon-sumenten
bewusst gemacht würde,
dass unter bestimmten Umstän-den
Glasflaschen brechen und wel-che
Gefahren damit verbunden sind?
Jährlich wird in Deutschland eine vier-stellige
Personenzahl durch brechende
mit einem CO2-haltigen Getränk
befüllte Glasflaschen körperlich ver-letzt.
Würde Erziehungsberechtigten
gewahr werden, dass eine Limonaden-flasche
kein Kinderspielzeug ist? Wür-den
einfachste Vorsichtsmaßnahmen
umgesetzt und Verletzungen verhin-dert
oder die Schwere der Verletzun-gen
gemindert werden; oder würden
Konsumenten auf weniger „gefährli-che“
Verpackungen ausweichen?
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