
Richtig vorbereitet
Sich jetzt für das Lieferkettengesetz wappnen
Ab dem 1. Januar 2023 treten die Vorschriften
des Lieferkettengesetzes stufenweise
in Kraft. Danach müssen
fast 3.000 Unternehmen in Deutschland
mit mehr als 1.000 Beschäftigten
sicherstellen, dass ihre nationalen und
internationalen Lieferanten keine Menschenrechte
verletzen, die Grundsätze
der Arbeitssicherheit beachten und die
Auflagen des Umweltschutzes erfüllen.
Hierfür gilt es in den nächsten Monaten
die Voraussetzungen zu schaffen.
Das Lieferkettengesetz:
kein Grund zur Panik
Doch wie soll das in der Praxis funktionieren?
Soll zum Beispiel der deutsche
Einkaufsleiter künftig regelmäßig
überprüfen, ob die Produktionsmitarbeiter
des chinesischen Zulieferers
Schutzkleidung tragen oder soll die Leiterin
des Supply Chain Managements
Gewässerproben am Abflussrohr eines
kanadischen Zulieferers entnehmen?
„Selbstverständlich nicht“, lautet die
beruhigende Antwort von Dr. Jens-
Uwe Meyer, CEO der Innolytics AG
in Leipzig, die unter anderem Qualitäts
und Risikomanagement-Software
entwickelt. Seines Erachtens sind die
Anforderungen des Lieferkettengesetzes
durchaus erfüllbar – sogar für kleine
und mittlere Unternehmen (KMU),
die zwar nicht unmittelbar die gesetzlichen
Regelungen erfüllen müssen,
„aber oft von ihren großen Kunden
hierzu verpflichtet werden“. Eine Voraussetzung
hierfür ist: Die Unternehmen
müssen sich systematisch auf die
Einführung des Gesetzes vorbereiten.
Die Risiken aktiv managen
Auf den ersten Blick wirken die Anforderungen
des Lieferkettengesetzes
Das Lieferkettengesetz bereitet vielen Unternehmen Kopfzerbrechen
– vor allem, weil sie nicht wissen, wie sie die Anforderungen
erfüllen sollen, ohne dass der bürokratische Aufwand und die Kosten
komplex und bei der Lektüre seines
Textes gewinnt man schnell den Ein- Bild: Die PRofilBerater
aus dem Ruder laufen.
20 BRAUINDUSTRIE · 3/2022