
druck: Wenn ein deutsches Unternehmen
künftig nicht für seine Lieferanten
garantieren kann, muss es ein hohes
Bußgeld bezahlen. „Dem ist nicht so“,
betont Meyer, der sich mit einem Expertenteam
von Juristen und Risk-Managern,
Einkaufsmanagern und IT-Experten
intensiv mit dem Lieferkettengesetz
befasst hat, denn: Der Gesetzgeber habe
den Unternehmen zwar eine „Bemühenspflicht“,
aber keine „Verhinderungspflicht“
auferlegt. Was Unternehmen
aber brauchen, „ist ein Risikomanagement,
mit dem sie die wichtigsten
Risiken in ihrer Lieferkette erkennen
und managen“, betont Meyer, denn
ihr Bemühen muss dem Lieferkettengesetz
zufolge nachweislich „angemessen“
und „wirksam“ sein.
Die Lieferanten kategorisieren
Das sind zwei schwammige juristische
Begriffe. Was sie in Zusammenhang
mit dem Lieferkettengesetz bedeuten,
ist höchstrichterlich noch nicht
geklärt. Bis dies der Fall sein wird, werden
voraussichtlich noch Jahre vergehen.
Bis dahin können sich Unternehmen,
wenn es darum geht, die Anforderungen
des Gesetzes zu erfüllen, an
folgender Kategorisierung ihrer Lieferanten
orientieren.
• A-Lieferanten: Dies sind die Lieferanten,
von denen das Unternehmen
strategisch bzw. existenziell
abhängig ist – zum Beispiel, weil es
ohne deren (Vor-)Produkte und Support
seine Leistungen nicht erbringen
kann. Die Zahl dieser Lieferanten,
die entweder nicht oder nur
mit einem extrem hohen Aufwand
austauschbar sind, ist bei fast allen
Unternehmen klein. Bei ihnen müssen
die Unternehmen regelmäßig
sogenannte Audits durchführen. Sie
müssen also Vertreter von sich oder
externe Beauftragte zum Lieferanten
entsenden, die vor Ort überprüfen,
ob die Lieferkettengesetz-Anforderungen
erfüllt werden.
• B-Lieferanten: Diese Lieferanten
haben für die Unternehmen zwar
auch eine hohe Relevanz – zum
Beispiel, weil sie wichtige Komponenten
oder strategisch relevante
Dienstleistungen zuliefern. Von
ihnen sind sie aber nicht abhängig,
weil sie diese bzw. deren Problemlösungen
im Bedarfsfall mit einem
überschaubaren Aufwand durch
andere ersetzen können. Bei diesen
Lieferanten ist es angemessen und
wirksam, sogenannte digitale Lieferantenaudits
durchzuführen.
• C-Lieferanten: Bei diesen Lieferanten
kaufen die Unternehmen zum
Teil zwar auch regelmäßig ein, doch
die von ihnen gelieferten Leistungen
haben für ihre Leistungserbringung
eine geringe Relevanz. Der zentrale
Grund bzw. einer der zentralen
Gründe, warum zu diesen Unternehmen
eine Kunden-Lieferanten-
Beziehung besteht, ist vielmehr der
Preis bzw. die gute Kosten-Nutzen-
Relation. Diese Lieferanten können
Unternehmen zumeist sehr einfach
austauschen. Deshalb können sie
diese, wenn es um das Erfüllen der
Anforderungen des Lieferkettengesetzes
geht, weitgehend ignorieren.
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