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Merkblatt
Kürzungen von Reparaturkosten
Täglich begegnet uns in der Beratungspraxis das Problem der Kürzung von
Reparaturkosten, sowohl im Haftpflichtschadensbereich als auch bei der
Vollkasko.
Um diesem Problem zu begegnen, gibt es einiges zu beachten. Der
Bundesverband hat dazu ein Merkblatt erstellt.
Eigentlich sollte das Problem der Rechnungskürzungen
nicht bei den Lackierbetrieben
liegen, solange sie die Reparatur gewissenhaft
durchführen. Denn wenn der Kunde
eine Leistung bestellt, muss er sie auch bezahlen.
Schwierig wird es, wenn die Werkstatt
ihrerseits den Service der Unfallabwicklung
anbietet, sei es in Form einer Abtretung
oder in Form einer „Serviceleistung“ für den
Kunden. Immer wieder verzichten Lackierbetriebe
auf Reparaturkosten, da sie sich nicht
dem Vorwurf schlechter Regulierung ausgesetzt
sehen wollen. In Kaskofällen ist dies sogar
oft zutreffend, da die Werkstatt in den
seltensten Fällen den Versicherungsvertrag
und die Voraussetzungen der konkreten Regulierungsmodalitäten
kennt.
Versicherung muss wirtschaftlich
handeln
Damit die Versicherungsbeiträge nicht erheblich
steigen, muss die Versicherung wirtschaftlich
handeln. Dazu gehört auch die Einführung
von Kontrollmechanismen und Ablehnung
von vermeintlich nicht gerechtfertigten
Kosten. Dass dies nicht immer zutreffend
sein kann, ist klar. Aber wer trägt das Risiko
von Regulierungsmängeln der Versicherung?
Derjenige, dem der Unfall passiert ist,
oder derjenige, den das Unfallopfer mit der
Schadensbeseitigung beauftragt? Die Antwort
sollte klar sein: derjenige, dem der Unfall
passiert ist. Deshalb stellt sich die Frage,
warum derart viele Lackierbetriebe (teilweise
entgegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz)
aktiv in die Regulierung einsteigen und sich
den geschilderten Risiken aussetzen.
Den Kunden gut beraten und ihm
anraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch
zu nehmen
Der Kunde sollte im Hinblick auf den besten
Reparaturweg fachlich gut beraten werden.
Dazu gehört aber, ihn auf die Probleme
der Unfallabwicklung hinzuweisen und ihm
regelmäßig anzuraten, anwaltliche Hilfe in
Anspruch zu nehmen. Bei der Unfallregulierung
gibt es viele rechtliche Unklarheiten,
die zahlreiche juristische Kommentare und
Fachzeitschriften füllen. Versicherer beschäftigen
ganze Abteilungen juristisch geschulter
Personen im Verkehrsrecht. Deshalb ist
der Kampf oft entschieden, bevor er losgeht.
Im Vollkaskobereich kommt die Problematik
hinzu, dass es unzählige Arten gibt, den Versicherungsvertrag
so zu modifizieren, dass
die Prämie gering ist. Das führt häufig zur
Schadenssteuerung und damit zu Problemen
bei denjenigen Reparaturbetrieben, die nicht
daran teilnehmen.
Es muss gelten: Derjenige, der
bestellt, bezahlt und trägt das Risiko
einer Falschregulierung
Deshalb bleibt es dabei: Finger weg von
der Abtretung (in der Form, dass die Werkstatt
den Schaden geltend macht) oder dem
„
Service“ der Regulierung für den Kunden!
Der Lackierbetrieb sollte bestenfalls Tipps
für den reibungslosen Regulierungsverlauf
geben und die Konsultation eines Anwalts
anraten. Dabei kann ein Rechtsanwalt empfohlen
werden, bei dem der Kunde in guten
Händen ist und der die Regulierung zeitnah
vorantreibt. Hierbei kann natürlich alles
so vorbereitet werden, dass der Kunde den
Rechtsanwalt beauftragt, die Werkstatt allerdings
sämtliche Abrechnungsbelege direkt
übersendet, damit die Abwicklung schnell
geht. Sofern hieraus ein dauerhafter Vermittlungskontakt
entsteht, werden diese vermittelten
Regulierungsfälle von dem Rechtsanwalt
meist priorisiert bearbeitet. Einen
besseren Service kann man dem Kunden
nicht bieten.
Das Merkblatt des Bundesverbandes zu die(
Bild: iStock/sefa_ozel) sem Thema ist auf www.farbe.de hinterlegt.
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