Fachgerechte Reinigung und Pflege von Bodenbelägen
So bleibt der Boden
beständig
Die fach- und sachgerechte Reinigung und Pflege ist maßgeblicher Faktor für
die Optik, die Hygiene, die Lebensdauer und die Werterhaltung der Bodenbeläge.
Die Wahl eines Bodenbelages hat einen entscheidenden Einfluss auf den
Reinigungs- und Pflegeaufwand und somit auch auf dessen Wirtschaftlichkeit.
Ausschlaggebend sind die Berücksichtigung
technischer und optischer Faktoren
der Beläge
sowie der vorgesehene Verwendungszweck.
Um Schäden durch eine falsche
Reinigung und Pflege zu vermeiden, müssen
die Angaben und Empfehlungen der Hersteller
der Bodenbeläge sowie der Reinigungs-
und Pflegemittelhersteller beachtet werden.
Aus diesem Grund hat der Bodenleger die
Reinigungs- und Pflegeanleitung gemäß DIN
18365 „Bodenbelagsarbeiten“ an seinen Auftraggeber/
Bauherrn/Nutzer zu übergeben.
Es ist empfehlenswert, die Reinigungs- und
Pflegeanleitung zu einem möglichst frühen
Zeitpunkt zu übergeben, beispielsweise mit
der Belagsauswahl oder der Auftragsbestätigung.
Der Auftraggeber/Bauherr/Nutzer
weiß dann bereits, welcher Reinigungs- und
Pflegeaufwand auf ihn zukommt und kann
deshalb womöglich noch einen anderen Belag
auswählen. Erfolgt die Übergabe der Reinigungs
und Pflegeanleitung erst mit der
Rechnung, könnte dies schon zu spät sein,
was in zahlreichen Fällen zu Problemen und
Rechtsstreitigkeiten geführt hat.
Ein Großteil der elastischen Bodenbeläge,
besonders der PVC-Beläge, werden mit mannigfaltigen
Oberflächenvergütungen geliefert.
Deshalb muss der Bodenleger hier immer
die aktuellen Reinigungs- und Pflegeanleitungen
von den Herstellern anfordern.
Häufig sind in diesen Unterlagen zusätzlich
vorbeugende Maßnahmen und Hinweise für
besondere Nutzungsbedingungen enthalten.
Im Kommentar zur DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“
wird darauf ausdrücklich hingewiesen.
Der Bodenleger muss im Reklamationsfall
Rede und Antwort stehen
Bei falscher Reinigung und Pflege der Bodenbeläge,
gleich ob durch Reinigungsfirmen
oder den Nutzer, muss häufig der Bodenleger
Rede und Antwort stehen. Wenn der Auftraggeber/
Bauherr/Nutzer der Meinung ist, dass
irgendetwas mit dem Bodenbelag und der
Verlegung nicht stimmt, reklamiert dieser zuerst
beim Bodenleger. Meist wissen die Auftraggeber/
Bauherrn/Nutzer nicht, dass der
Fachmann nur die Bauend-/Bauschlussreinigung
schuldet und die Reinigungs- und Pflegeanleitung
zu übergeben hat. Alle anderen
Maßnahmen, beispielsweise die Erstpflege,
sind in der DIN 18365 nicht enthalten und
sind daher keine regulären Leistungen des
Bodenlegers. Sie sind gesondert zu vergeben
und zu vergüten. Ohne nachgewiesene Übergabe
der Anleitung übernimmt der Bodenleger
die volle Verantwortung für die Haltbarkeit
und Sauberkeit des Belages, wenn
dieser falsch oder nicht fachgerecht gereinigt
und gepflegt wird. Die Anleitung muss leicht
verständlich und vollständig sein. Ist sie unvollständig,
so hat das ebenfalls rechtliche
Konsequenzen für den Bodenleger.
Was versteht man unter Reinigung
und Pflege?
Unter Reinigung wird die Beseitigung von
Kontakt- und Aerosolschmutz sowie Flecken,
also Maßnahmen im Hinblick auf Sauberkeit
und Hygiene verstanden. Pflege bedeutet
in der Regel eine Beschichtung mit porenfüllendem,
schmutzabweisendem Material,
das seidenmatt oder hochglänzend sein
kann. Dabei müssen die Reinigungs- und
Pflegemittel nicht getrennte Produkte sein,
bestimmte Erzeugnisse ermöglichen Reinigung
und Pflege in einem Arbeitsgang.
Am Anfang steht die
Bauschlussreinigung
Für den Bodenleger ist vor allem die Bauend
bzw. die Bauschlussreinigung wichtig.
Diese beinhaltet die Baugrob- und die Baufeinreinigung.
Beide Leistungen sind separat
auszuschreiben. Unter Baugrobreinigung
versteht man die Beseitigung von Bauschutt
und lose aufliegenden Verunreinigungen vor
der Verlegung des Bodenbelages. Die Bauendreinigung
beinhaltet die Entfernung des
auf dem neu verlegten Bodenbelag lose aufliegenden
Schmutzes.
Bei PVC-Bodenbelägen beispielsweise ist
damit die manuelle oder maschinelle Reinigung
des Bodenbelages mit einem vom
Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel
gemeint. Die Schmutzflotte wird anschließend
aufgenommen und mit klarem Wasser
gründlich nachgespült. Das klare Wasser, mit
dem nachgespült werden muss, muss z. B.
durch Wischen aufgenommen werden. Dadurch
wird der Rest der Schmutzflotte weitestgehend
beseitigt. Der Belag kann dann
durch die umgebende Luft abtrocknen. Nach
Abtrocknen des PVC-Belags ist die Leistung
des Bodenlegers abgeschlossen.
Bei elastischen Bodenbelägen ohne Oberflächenvergütung
ist in der Regel ein verdünnter
alkalischer Grundreiniger (pH ca. 9)
einzusetzen. Bei Linoleum darf nur ein geeignetes
Mittel mit einem maximalen pH-Wert
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