Alle Downstream-
Produkte, die außerhalb
des Reinheitsgebotes eingesetzt
werden können, enthalten
kein Xanthohumol.“
BI: Wird Xanthohumol bei der Verarbeitung
vollständig in die Produkte wie Pellets
oder Extrakt übertragen?
Dr. Biendl: Pellets sind ja sehr nah am
Rohhopfen, da er vermahlen und granuliert
wird. Hier ist somit eine komplette
Übertragung vorhanden. Dann
gibt es noch die konzentrierten Typ
45 und Typ 90 Pellets. Um Pellets Typ
90 herzustellen, werden die getrockneten
Dolden nur pulverisiert und
anschließend gepresst. Der Name Typ
90 kommt daher, dass die Pellets durch
weitere Trocknung und das Entfernen
von Stängeln etwas konzentrierter sind
als Doldenhopfen. Hier wird Xanthohumol
komplett auf das Produkt übertragen.
Bei der anderen Variante wird
in Kälte das Hopfenpulver gesiebt, um
kleinere Lupulindrüsen von der Blattfraktion
bzw. dem Blattstängel abzutrennen.
Auch hier ist eine komplette
Übertragung möglich. Zur Gewinnung
von Hopfenextrakt wird an der HHV
zum einen die Extraktion mit CO2 und
die Extraktion mithilfe von Ethanol
durchgeführt. Dabei besteht ein großer
Unterschied, denn bei der Extraktion
mit CO2 wird kein Xanthohumol
bzw. werden keine Polyphenole extrahiert,
während bei Verwendung von
Ethanol das Xanthohumol mit extrahiert
wird. Alle Downstream-Produkte,
die außerhalb des Reinheitsgebotes eingesetzt
werden können, z.B. lichtstabile
Hopfenextrakte, enthalten kein Xanthohumol.
BI: Wie lässt sich der aktuelle Stand der
pharmakologischen Forschung über Xanthohumol
einstufen?
Dr. Biendl: Zum jetzigen Zeitpunkt
sind bereits viele Publikationen auf
dem Markt. An diesen Forschungsergebnissen
waren renommierte Forschungsinstitute
weltweit beteiligt.
Die nächste große Herausforderung
wird sein, an den bereits vorliegenden
Erkenntnissen anzuknüpfen und
die Wirkung im menschlichen Organismus
durch diverse Humanstudien
weiter zu erforschen und zu belegen.
BI: Der Hopfen wurde zur Arzneipflanze
des Jahres 2007 gekürt. Welche Anforderungen
muss eine Pflanze besitzen, um
als Arzneipflanze eingestuft zu werden?
Dr. Biendl: Die Ernennung der Arzneipflanze
des Jahres vollzieht ein Institut
für Geschichte der Medizin. Dieses
Institut
ruft Pflanzen aus, die in der
Vergangenheit bereits als Heilkräuter
oder -pflanzen bekannt waren und
dessen medizinische Wirksamkeit als
Arzneipflanzen aktuell durch moderne
Forschung bestätigt wird. Schon durch
Hildegard von Bingen war Hopfen als
Arzneipflanze bekannt und begehrt,
u.a. auch, da die Zugabe in Getränken
vor Fäulnis bewahren konnte. Hintergrund
ist die antibakterielle bzw. antimikrobielle
Wirkung von Hopfen. Diesem
sagte man seit jeher eine beruhigende
und einschlaffördernde Wirkung
nach, was schlussendlich 2007
in klinischen Studien auch nachgewiesen
wurde.
BI: Herr Dr. Biendl, vielen Dank für das
Gespräch. (emk) Q
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