
Kurskorrektur in der Förderpolitik
Die Lage auf dem Heizungsmarkt ist vertrackt. Dem klima- und geopolitisch getriebenen
Kurs der Bundesregierung folgend, sollen vor allem Wärmepumpen fossile
Energieträger – und hierbei insbesondere auch Gasheizungen – ersetzen. Die
Ziele sind legitim, jedoch in der drängenden Zeit schwer realisierbar. Ein ehrlicher
Blick auf die schlecht funktionierenden Lieferketten mit langen Lieferzeiten und die
stetigen Preissteigerungen auf den Beschaffungsmärkten sowie die damit einhergehende
Ination bremst den Aktionismus deutlich. Hinzu kommt der Fachkräftemangel
im SHK-Bereich.
Mitten in diesem Dilemma änderte die Bundesregierung quasi über Nacht die Förderkonditionen
für die energetische Gebäudesanierung. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dabei unter anderem die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung
für efziente Gebäude (BEG) angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt
zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. Die Förderfähigkeit
von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) wird in der BEG
gänzlich aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen (auch „Renewable-Ready“),
Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen. Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage
wird stattdessen ein Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz
eingeführt. Die neuen Fördersätze gelten für Anträge ab dem 15. August 2022 und stehen weiterhin allen
Antragstellergruppen zur Verfügung. Um möglichst vielen Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel den
Zugang zur Förderung zu ermöglichen, wurden die einzelnen Fördersätze allerdings um 5-10 Prozentpunkte
abgesenkt.
Diese und auch die weiteren Änderungen bei den Fördermaßnahmen sind verständlich und mögen auf dem
Weg zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz im Grunde richtig sein, doch kommen sie angesichts der
eingangs beschriebenen Lage auf dem Heizungsmarkt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Denn Investoren
brauchen Verlässlichkeit und keine spontanen Änderungen. Die kurzfristige Kurskorrektur dürfte bei manch
einem Bauherren zum Vertrauensverlust und damit auch zum Überdenken geplanter Maßnahmen führen.
Die Bundesregierung „stößt damit allen modernisierungswilligen Investoren vor den Kopf und leistet jenen
einen Bärendienst, die auf diesem so wichtigen Feld für CO2-Einsparung und Klimaschutz ihren Kunden urplötzlich
neue Förderbedingungen vermitteln müssen: unserem Handwerk, unseren Fachbetrieben“, bestätigt
ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann. Die Streichung der bisherigen Konditionen durchkreuze von
jetzt auf gleich alle sich derzeit anbahnenden Modernisierungsmaßnahmen im Heizungskeller, die natürlich
auch den Gas- und Ölverbrauch in diesem Winter noch reduziert hätten. Angesichts der aktuell nicht ausreichend
verfügbaren Wärmepumpen komme das einem Stopp-Signal für den Markt gleich.
SANITÄR+HEIZUNGSTECHNIK 8/2022 3
Freundlichst Ihre
Manja Dietz