
Luftheizungsgeräte s,h
SANITÄR+HEIZUNGSTECHNIK 8/2022 59
von -10 °C auf +8 °C erwärmt. Durch
die Wärmepumpe erfolgt dann eine
Erwärmung auf 23 °C Zulufttemperatur.
Bild 3 verdeutlicht den Sommerfall.
Auch hier ist bei 100 % Umluft
(RCA) der Rotationswärmetauscher
logischerweise aus, die Zuluft (SUP)
wird durch die Kältemaschine um
5 K auf 18 °C gekühlt. Bei 50 %
Umluft (RCA) und 50 % Außenluft
(ODA) ist der Rotationswärmetauscher
in Betrieb und kühlt die ODA
von 35 °C auf 25 °C herab, die restliche
Kühlung auf 18 °C Zuluft (SUP)
wird durch die Kältemaschine erbracht.
Bei 100 % Außenluft wird
die Außenluft über die Wärmerückgewinnung
(bzw. in diesem Fall Kälterückgewinnung)
auf 27 °C abgekühlt,
durch die Kältemaschine erfolgt
dann die weitere Abkühlung
auf 18 °C Zulufttemperatur. Abhängig
von der Verdampfungstemperatur
kann in diesem Fall die Entfeuchtung
beeinusst werden. Um
eine ausreichende Temperatur- und
Feuchteregelung zu erreichen, wird
der Einsatz von drehzahlgeregelten
Scroll-Verdichtern sowie Multiverdichter
Anwendungen empfohlen.
Abgrenzung zwischen Rooftop
und RLT-Gerät
Hier betrachten wir die Ökodesign
Richtlinie 2009/125/EG, diese legt
Rahmenbedingungen für alle energieverbrauchenden
Geräte fest. Sie ist für
alle in der Europäischen Union verkauften
und verwendeten Produkte verbindlich.
Die Bestimmungen, die sich
aus der Ökodesign-Richtlinie ergeben,
legen für jede Produktfamilie Mindestwirkungsgrade
fest, siehe Tabelle 1.
Die Einhaltung der jeweils relevanten
Verordnung ist Grundlage der Berechtigung
zur CE-Kennzeichnung und somit
zum Inverkehrbringen der Geräte.
Für unseren Fall sind unter anderen folgende
Verordnungen zu berücksichtigen:
► EU 2016/2281 für Rooftops/Roomtops,
Komfort-Kaltwassersätze (Kühlen)
und
Hochtemperaturkühler
► EU 1253/2014 für Lüftungsgeräte
Jedes Produkt kann nur unter eine Verordnung
fallen. Interpretationsbedürftig
scheint die Zuordnung der Rooftops
zwischen der EU-Verordnung
1253/2014 für Lüftungsgeräte und der
EU-Verordnung 2016/2281 zu sein, da
es sich bei einem Rooftop um ein integriertes
Gerät mit mehreren Funktionen
handelt. Allerdings werden in der
EU-Verordnung 1253/2014 in Artikel
1 „Gegenstand und Geltungsbereich“
Luftbehandlungsgeräte mit Wärmepumpenfunktion
ausgeschlossen. Hier
heißt es wörtlich:
„(2) Diese Verordnung gilt nicht für
Lüftungsanlagen, die …
g) einen Wärmetauscher und eine
Wärmepumpe zur Wärmegewinnung
beinhalten oder eine Wärmeübertragung
oder -entnahme über die des
Wärmerückgewinnungssystems hinaus
ermöglichen, mit Ausnahme der
Wärmeübertragung zum Frostschutz
oder zum Abtauen“.
Die Frage, welche Lüftungsanlagen in
den Geltungsbereich der EU-Verordnung
1253/2014 fallen oder nicht,
wurde im Dokument „EVIA/Eurovent
Leiftaden zu Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen“
mit folgender Begründung
nochmals geklärt:
„Kern der Verordnung ist die Spezi-
kation der Lüftungsfunktion einer Anlage.
Stellt die Anlage zusätzliche Funk-
1) in %
Mit Brennstoffen betriebene Luftheizungsgeräte, mit Ausnahme von
B1-Luftheizungsgeräten mit einer Nennwärmeleistung von unter 10 kW
und von C2- und C4-Luftheizungsgeräten mit einer Nennwärmeleistung
von unter 15 kW
78
Elektrisch betriebene Luftheizungsgeräte 31
Mit einem Elektromotor betriebene Luft-Luft-Wärmepumpen, mit Ausnahme
von Rooftop-Wärmepumpen
137
Rooftop-Wärmepumpen 125
Mit Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung betriebene Luft-Luft-
130
Wärmepumpen
1) In den jeweiligen Tabellen in diesem Anhang und in der technischen Dokumentation auf eine Dezimalstelle
gerundet anzugeben.
Kühlungsprodukte s,c
1) in %
Luft-Wasser-Kühler mit einer Nennkühlleistung < 400 kW bei Antrieb mit
einem Elektromotor
161
Luft-Wasser-Kühler mit einer Nennkühlleistung 400 kW bei Antrieb mit
einem Elektromotor
179
Wasser-Wasser-Kühler und Sole-Wasser-Kühler mit einer Nennkühlleistung
< 400 kW bei Antrieb mit einem Elektromotor
200
Wasser-Wasser-Kühler und Sole-Wasser-Kühler mit einer Nennkühlleistung
< 1.500 kW bei Antrieb mit einem Elektromotor
252
Luft-Wasser-Kühler mit einer Nennkühlleistung 400 kW bei Antrieb mit
einem Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung
154
Mit einem Elektromotor betriebene Luft-Luft-Raumklimageräte, mit
Ausnahme von Rooftop-Raumklimageräten
189
Rooftop-Raumklimageräte 138
Mit einem Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung betriebene Luft-
167
Luft-Raumklimageräte
1) In den jeweiligen Tabellen in diesem Anhang und in der technischen Dokumentation auf eine Dezimalstelle
gerundet anzugeben.
Tabelle 1 • Mindestanforderung an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad ηs,h von Luftheizprodukten
(oben) und Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad ηs,c von Kühlprodukten (unten).
Quelle: EU-Verordnung 2016/2281, Anhang II, Tabelle 2 und 4